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01.08.2026
Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Dieser wird schrittweise auf höhere Klassenstufen ausgeweitet und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Das neue Recht sieht vor, dass auch Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien den Rechtsanspruch erfüllen können, sofern sie von öffentlichen oder anerkannten Trägern stammen.
Kommt das eigene Kind in die Schule, sollte man sich auch versicherungstechnisch an die neuen Umstände anpassen. Wir beraten Sie dazu gerne. Beispielsweise zum Thema der privaten Unfallversicherung für Kinder und die private Haftpflichtversicherung.