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Frühstartrente: Anlagerichtlinien sollen erst nach Gesetzesbeschluss folgen
Wie das Geld der geplanten Frühstartrente konkret angelegt werden soll, ist noch offen. Die Bundesregierung will die Anlagestrategie und die Gewichtung verschiedener Vermögensklassen erst nach einem Gesetzesbeschluss festlegen.
Die konkreten Anlagerichtlinien für die Frühstartrente stehen noch nicht fest. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor. Die Regierung rechnet damit, dass das Modell noch in diesem Jahr starten kann.
Nach dem Gesetzesbeschluss sollen die Anlagerichtlinien, die Strategie und die vorgesehenen Anteile etwa von Aktien, Anleihen, Immobilien oder Private Equity veröffentlicht werden. Eine gesetzliche Festlegung im Detail hält die Bundesregierung nicht für erforderlich: Das Gesetz solle übergeordnete Anlagegrundsätze enthalten, die Richtlinien diese anschließend konkretisieren.
Die Deutsche Bundesbank soll dem Bundesfinanzministerium jährlich über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens berichten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Altersvorsorge planen, bleiben damit wichtige Fragen zu Anlage und möglichem Risiko zunächst offen. Haben Sie Fragen zur Altersvorsorge? Wir beraten Sie gerne.